(2) 1Art und Umfang der Werbung für öffentliches Glücksspiel darf den Zielen des § 1 nicht zuwiderlaufen. 3Bei der Werbung für einzelne Glücksspiele dürfen besondere Merkmale des jeweiligen Glücksspiels herausgehoben werden. 4Werbung darf sich nicht an Minderjährige oder vergleichbar gefährdete Zielgruppen richten.
Juli 2021
1 Satz 3 GlüStV 2021. Weiterer Prüfungsmaßstab für den BGH war daneben jedoch § 5 Abs. 7 GlüStV 2021, wonach Werbung für unerlaubtes Glücksspiel weiterhin verboten ist (früher § 5 Abs. 5 GlüStV 2012). Die grundsätzliche Bedeutung und Anwendbarkeit der genannten Normen vorweggeschickt, hält der BGH die unter .com-Domains streitgegenständlichen Glücksspielangebote für unerlaubte öffentliche Glücksspiele im Sinne von § 5 Abs.
Aktuelle Kurzmeldungen
5 GlüStV 2012 bzw. § 5 Abs. 7 GlüStV 2021, die gar nicht und folglich auch nicht im Fernsehen beworben werden dürfen. Zweifel an der Vereinbarkeit der genannten Normen mit höherrangigem Recht stellten sich dem Bundesgerichtshof folglich nicht. Die Illegalität der Werbung leitet der Bundesgerichtshof daraus ab, dass die Betreiber der .com-Domains nicht über die nach § 4 Abs.
Werbung über Videoportale, Streamingdienste und Social Media-Plattformen
1 Sätze 1 und 2 GlüStV 2012, § 4 Abs. 1 Sätze 1 und 2 GlüStV 2021 erforderliche deutsche Erlaubnis verfügten. Damit wird klar, dass eine Erlaubnis aus einem anderen EU-Mitgliedstaat zur Veranstaltung von Glücksspielen in Deutschland für die Beurteilung der Rechtslage irrelevant ist. Auf solche Erlaubnisse kommt es in Deutschland nicht an. Ausdrücklich bestätigt der I. 5Soweit möglich, sind Minderjährige als Empfänger von Werbung auszunehmen. 6Irreführende Werbung für öffentliches Glücksspiel, insbesondere solche, die unzutreffende Aussagen über die Gewinnchancen oder Art und Höhe der Gewinne enthält, ist verboten.
| Pflichtelement | Gesetzliche Vorgabe | Mindestgröße / Dauer | Beispielformulierung |
|---|---|---|---|
| Glücksspiel kann süchtig machen | § 5a GlüStV | 20% der Werbefläche oder 10% der Sendezeit | "Glücksspiel kann süchtig machen. Mehr Infos unter: BZgA.de" |
| Alterskennzeichnung | JuSchG, GlüStV | Klar lesbar / hörbar | "Erst ab 18 Jahren. Glücksspiel kann süchtig machen." |
| Anbieterkennzeichnung | § 5a GlüStV | Klar erkennbar | "Angebot der [Firmenname], staatlich lizenziert." |
| Sperrdatei-Hinweis | § 5a GlüStV | Im Text enthalten | "Verantwortungsvoll spielen: OASIS-Sperre möglich." |
7In der Werbung dürfen die Ergebnisse von Glücksspielen nicht als durch den Spieler beeinflussbar und Glücksspiele nicht als Lösung für finanzielle Probleme dargestellt werden. 8Werbung, die den Eindruck erweckt, ein redaktionell gestalteter Inhalt zu sein, ist unzulässig.
Unerlaubtes Glücksspiel: Informationen, Vollzugsinstrumente und Erfolge der GGL
Zivilsenat das OLG Köln in der Auffassung, wonach die Werbewirkung der TV-Spots nicht nur die unmittelbar beworbenen Angebote auf den Internetseiten und sondern auch die ersichtlich davon profitierenden Angebote auf den Internetseiten und erfassen: „Die Domainnamen stimmten in den vom Verkehr als unterscheidungskräftig angesehenen Angebotsbezeichnungen vor den TOP-Level-Domains nahezu überein. Zudem seien die auf den Internetseiten zu findenden Angebote äußerlich ähnlich gestaltet. Die Ähnlichkeit von Domainbezeichnungen und Werbeauftritten führe dazu, dass beim Adressaten gleichbleibende Herkunftserwartungen erzeugt würden. Der Nutzer werde lediglich den Kennzeichenbestandteil der Internetadresse, also die Angebotsbezeichnung selbst, in Erinnerung behalten und diese über Suchmaschinen recherchieren. Dabei würden die ‚de‘-Angebote und die ‚com‘-Angebote in räumlichem Zusammenhang angezeigt.“ (Rn.
Werberichtlinie behindert den Markt
Die tatgerichtliche Beurteilung, wonach es sich wegen der deutlichen Übereinstimmung von Domainnamen und Webauftritten aus Sicht des angesprochenen Verkehrs bei den Internetseiten mit den TOP-Level-Domains „de“ und „com“ um zusammengehörige Angebote eines Unternehmens handle, begegnete damit keinen rechtlichen Bedenken auf Seiten des Bundesgerichtshofs. Zur Zurückverweisung des Rechtsstreits an das OLG Köln führte allerdings die Frage, inwieweit vorprozessual bei der Beklagten Prüfungspflichten ausgelöst worden waren, mit denen die Illegalität der Werbespots auch für die Beklagte zu erkennen gewesen wäre. Im vorliegenden Fall war für die Prüfungspflicht besonders zu beachten, dass es sich um Rundfunkveranstalter handelt, die sich auf den Schutz der Presse- oder Rundfunkfreiheit aus Art. Die Verantwortlichkeit eines Presseunternehmens oder eines Rundfunkveranstalters für Rechtsverstöße setzt daher voraus, dass sich ihm die Wettbewerbswidrigkeit einer Werbeanzeige oder eines Werbespots aufgrund der in der Abmahnung mitgeteilten oder sonst bekanntgewordenen Umstände unschwer erschließt. Hier habe das OLG Köln zu hohe Anforderungen an die der Beklagten abzuverlangende Prüfungspflicht gestellt, so der Bundesgerichtshof (Rn.
Sanktionen & Bußgelder: Was Verstöße kosten können
Offengeblieben und nach der Zurückverweisung zu prüfen sein wird jedoch, inwieweit der Beklagten eine Prüfungspflicht insoweit oblag, als auch für die beworbenen Glücksspiele unter den .de-Domains lediglich eine Erlaubnis aus Schleswig-Holstein vorlag. Hier könnte eine Beschränkung bestehender Glücksspiellizenzen auf Schleswig-Holstein dazu führen, dass nach dem Glücksspielstaatsvertrag 2012 und nach dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 Werbung für die in Schleswig-Holstein veranstalteten Glücksspiele nur in jenem Bundesland ausgestrahlt werden durfte und darf. Sodann soll in der Berufungsinstanz zu prüfen sein, ob Wiederholungsgefahr in Bezug auf die Ausstrahlung der Werbespots dadurch bestanden hat, dass diese oder kerngleiche Spots weiterhin ausgestrahlt wurden. Die staatliche Aufsicht und Kontrolle länderübergreifender Glücksspielangebote im Internet haben die Bundesländer der GGL (Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder) übertragen. Die Anstalt des öffentlichen Rechts hat ihren Sitz in Halle (Saale). (3) 1Täglich zwischen 6 Uhr und 21 Uhr darf keine Werbung im Rundfunk und Internet für virtuelle Automatenspiele, Online-Poker und Online-Casinospiele erfolgen; Absatz 4 bleibt unberührt.
| Behörde / Institution | Zuständigkeitsbereich | Maßnahmen bei Verstößen | Beispiel für eine Sanktion |
|---|---|---|---|
| Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) | Zentrale Aufsicht über Online-Glücksspiel, Werbung | Bußgelder, Lizenzentzug, Sperrverfügungen | Bußgeld bis 500.000 € für unerlaubte Werbung |
| Landesmedienanstalten (z.B. BLM, LFM) | Überwachung von Rundfunk- und Telemedienwerbung | Beanstandungen, Untersagung von Werbespots | Auflage zur Korrektur eines Spots mit ungenügendem Hinweis |
| Wettbewerbszentrale | Überwachung des lauteren Wettbewerbs (UWG) | Abmahnungen, Unterlassungsklagen | Abmahnung wegen irreführender Bonuswerbung |
| Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) | Präventionsarbeit, Bereitstellung von Warnhinweisen | Keine direkten Sanktionen, aber Vorgaben für Hinweise | Vorgabe des Wortlauts "Glücksspiel kann süchtig machen" |
2Unmittelbar vor oder während der Live-Übertragung von Sportereignissen ist auf dem übertragenden Kanal Werbung für Sportwetten auf dieses Sportereignis nicht zulässig.
- Sponsoring von Kulturveranstaltungen und Festivals
- Werbung in Programmheften von Theatern und Konzerthäusern
- Kooperationen mit Film- und Serienstreamingdiensten
- Product Placement in deutschen TV-Produktionen und Reality-Formaten
3Werbung für Sportwetten mit aktiven Sportlern und Funktionären ist unzulässig. (5) 1An einzelne Personen adressierte Werbung für Glücksspiele, an denen gesperrte Spieler nach § 8 Absatz 2 nicht teilnehmen dürfen, darf nur erfolgen, wenn eine vorherige Einwilligung des vorgesehenen Empfängers zu dem Empfang von Werbung und zur Abfrage der Sperrdatei durch den Werbenden vorliegt.
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Zentrale Aufgabe der GGL ist es, den deutschen Online-Glücksspielmarkt zu regulieren, indem sie länderübergreifende Glücksspielangebote im Internet prüft und genehmigt und dafür sorgt, dass die erlaubten Glücksspielanbieter die Regeln zum Schutz der Spielenden vor Spielsucht und Manipulation einhalten. Zudem bekämpft sie illegale Glücksspielangebote und die Werbung dafür. Im Mittelpunkt des Handelns der Behörde stehen die Gewährleistung des Jugend- und Spielerschutzes und die cas online casino schweiz basel Verhinderung von Glücksspiel- und Wettsucht. Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder stellt dabei eine einheitliche Rechtsanwendung und -durchsetzung sicher und ermöglicht Glücksspielanbietern eine Betätigung unter gleichen und einheitlichen Rahmenbedingungen. Aufgabe der Behörde ist es auch, Politik und Verbände bei Fehlentwicklungen zu beraten.
Werbung für illegale Anbieter kann schnell strafrechtlich relevant werden
Dazu beobachtet die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder den Glücksspielmarkt sehr genau und fördert wissenschaftliche Forschung im Zusammenhang mit Glücksspielen. Die Behörde versteht sich als Koordinierungsstelle für alle Interessensgruppen (Politik, Spielende, Glücksspielanbieter, Sucht- und Präventionsverbände) bei Fragen rund um das Thema Glücksspielwesen. Wenn jemand in Ihrem Umfeld oder Sie selbst mit glücksspielsuchtbezogenen Problemen zu tun haben, finden Sie ein umfangreiches Beratungs- und Hilfsangebot auf und Auch beim Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) finden Menschen mit Glücksspielproblemen Hilfsangebote. Die Seite des BIÖG bietet Betroffenen, Angehörigen und Interessierten Informationen rund um das Themenfeld Glücksspiel und Glücksspielsucht. Geeignete Anlaufstellen in Ihrer Region finden Sie zudem beim Suchthilfeverzeichnis der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen. 2Persönlich adressierte Werbung für diese Glücksspiele an gesperrte Spieler ist unzulässig. 3Werbende sind verpflichtet, vor dem Versand solcher Werbung, insbesondere durch die Post oder per E-Mail, durch Abgleich mit der Sperrdatei sicherzustellen, dass der Empfänger kein gesperrter Spieler ist. 4Ergibt der Abgleich, dass ein Spieler gesperrt ist, gilt eine zuvor erteilte Einwilligung im Sinne des Satzes 1 gegenüber dem Veranstalter oder Vermittler als widerrufen. (6) 1Für Werbung für Glücksspiele, an denen gesperrte Spieler nach § 8 Absatz 2 nicht teilnehmen dürfen, im Internet, insbesondere in Form von Affiliate-Links, darf keine variable, insbesondere umsatz-, einzahlungs- oder einsatzabhängige Vergütung vereinbart oder gezahlt werden. 2Live-Zwischenstände von Sportereignissen dürfen nicht mit der Werbung für Sportwetten auf dieses Sportereignis verbunden werden; davon unberührt bleibt die Anzeige von Live-Zwischenständen zu Wettangeboten auf der eigenen Internetseite eines Wettanbieters. Google hat am 10. Februar ein weiteres Update seiner Google Ads Richtlinien für Glücksspielwerbung angekündigt.
Das ist die Lösung:
(1) 1Inhaber einer Erlaubnis nach § 4 dürfen vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelungen für die erlaubten Glücksspiele werben und Sponsoring betreiben. 2Sie können Dritte mit der Durchführung der Werbung beauftragen. 3In der Erlaubnis nach § 4 sind Inhalts- und Nebenbestimmungen zur Ausgestaltung der Werbung für öffentliches Glücksspiel, insbesondere im Fernsehen und im Internet einschließlich fernsehähnlichen Telemedien und Video-Sharing-Diensten, sowie zu Pflichthinweisen festzulegen. 5Nicht vom Verbot nach Satz 4 umfasst sind Anrufe des Spielers oder Spielinteressenten beim Veranstalter oder Vermittler; diese Telefonate dürfen mit Einwilligung des Spielers oder Spielinteressenten im Hinblick auf § 7 Absatz 2 Nummer 2 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb auch Werbung für erlaubtes Glücksspiel zum Gegenstand haben. 6Ferner ist die Telekommunikation innerhalb eines bestehenden Vertragsverhältnisses nicht vom Verbot nach Satz 4 erfasst. Das Update soll am 14. April 2025 wirksam werden und betrifft weltweit verschiedene Länder und Märkte.
- Verbindliche Sperrvereinbarungen („Glücksspielsperre“) in der Werbung erwähnen
- Hinweis auf Altersbeschränkung ab 18 Jahren in jedem Werbemittel
- Verpflichtender Warnhinweis zu Suchtgefahren („Spiel verantwortungsvoll“)
- Klare Darstellung der Gewinnchancen und des Hausvorteils
Werbetreibende aus der Glücksspielbranche werden sich im Zuge des Updates noch strikter an regionale Gesetze halten müssen, um bei Google Ads präsent zu bleiben.
- ▾Externe ungepr�fte Quellen (Englisch)
- Live Casino Apps für das Spielerlebnis unterwegs
- Glücksspiel in der Schweiz: Online boomt, Casinos schwach
- Mobile Sportwetten: Apps für iOS und Android in Österreich
- Wettanbieter Vergleich 2026 | Wer ist der beste Sportwetten Anbieter?
- Jeux de casino en ligne – mis à jour en 2026
- Comparativa de casinos con mejores bonos









